"Erste Hilfe" in Rechtsfragen
FAQ Arbeitsrecht
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Bei einer schriftlichen Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben werden, ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
Wann gibt es eine Abfindung, in welcher Höhe?
Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat, mindestens 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind, die Kündigung rechtzeitig angegriffen wird (s.o.) und die Kündigungsgründe nicht ausreichen. Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache (üblicherweise 1/2 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr).
Was geschieht, wenn der Betrieb verkauft wird?
Nach § 613 a BGB gehen alle Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Ein neuer Arbeitsvertrag muss nicht abgeschlossen werden, schon gar nicht mit schlechteren Bedingungen. Der Erwerber oder der bisherige Arbeitgeber muss über alle Einzelheiten und beabsichtigte Änderungen schriftlich informieren. Eine Kündigung wegen des Betriebsüberganges ist unwirksam.
Welche Besonderheiten gelten bei einem 450,-- EUR-Jobs?
Es handelt sich um ganz normale Teilzeitarbeitsverhältnisse mit den gleichen (anteiligen) Ansprüchen wie bei einer Vollzeitkraft, etwa Anspruch auf Urlaub, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, auf ein 13. Gehalt u.a.
Gibt es einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Nein, der Arbeitgeber muss aber nach dem Nachweisgesetz alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederlegen und dem Mitarbeiter eine Abschrift hiervon aushändigen.
Gibt es einen Anspruch auf Lohnerhöhung/ Beförderung?
Nein, es sei denn, dass ein Tarifvertrag gilt. Nur in diesem Falle muss der Arbeitgeber Tariflohnerhöhungen weitergeben. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nur, wenn mit dem Betriebsrat Beförderungsrichtlinien vereinbart wurden.