"Erste Hilfe" in Rechtsfragen
FAQ Straf-/Bußgeldrecht
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Vorladung zur Polizei erhalte?
Wenn Sie vorgeladen werden, fragen Sie nach dem Grund der Vernehmung.
Inwieweit kann ich an einem Verfahren beteiligt sein?
Werden Sie vernommen, klären Sie Ihren Status als Zeuge, Beschuldigter oder als Betroffener.
Muss ich hingehen und aussagen?
Sie müssen zur Polizei nicht hingehen und müssen auch nicht zur Sache aussagen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einer Straftat beschuldigt werde?
Sind Sie bei einer Vorladung Beschuldigter, beauftragen Sie gleich einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung.
Was mache ich, wenn ein Staatsanwalt oder Richter mich vorlädt?
Wenn Sie vor dem Staatsanwalt oder Richter vorgeladen werden, müssen Sie hingehen, aber nehmen Sie einen Rechtsanwalt mit.
Darf ich als Beschuldigter schweigen?
Achten Sie darauf, dass Sie als Beschuldigter schweigen dürfen und von Anfang an über dieses Schweigerecht belehrt werden müssen.
Wann darf ich als Zeuge schweigen?
Ich muss nie aussagen, wenn ich mich selbst oder einen Angehörigen belasten würde.
Gibt es Angaben, die ich machen muss?
Ist mir der Grund der Vernehmung eröffnet, muss ich vor der Polizei nur Angaben zu meinen Personalien machen.
Bekomme ich meine Aussage schriftlich?
Lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Aussage geben und lassen Sie sich dies vorher zusichern. Eine Verpflichtung der Vernehmungsbeamten besteht nicht.
Was ist eine qualifizierte Belehrung?
Wenn Sie ohne vorherige Belehrung gegen sich selbst ausgesagt oder Angehörige belastet haben, müssen Sie vor einer erneuten Vernehmung darüber belehrt werden, dass Ihre bisherige Aussage nicht verwertbar ist.
Was ist, wenn die Polizei schon vor mir steht?
Dies alles (Ziffer 1-10) gilt auch dann, wenn die Polizei am Arbeitsplatz oder zuhause erscheint.
Wie sollen sich Dritte in einem Verfahren gegen mich verhalten?
Weisen Sie Angehörigen, Arbeitskollegen oder Nachbarn darauf hin, dass auch diese vor der Polizei nicht aussagen müssen.