Rechtsanwalt Wittke vom Bundesministerium für Gesundheit (BGM) zur Fachanhörung eingeladen

Rechtsanwalt Wittke vom Bundesministerium für Gesundheit (BGM) zur Fachanhörung eingeladen. Das BGM veranstaltete unter der Federführung von Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 29.06.2021 eine Anhörung zum Thema „Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende– eine Perspektive für Deutschland? “. Unser Spezialist für das Recht der Lebendorganspende, Herr Rechtsanwalt Martin Wittke wurde eingeladen bei dieser Anhörung zum Thema „Spenderschutz nach dem SGB VII. Anspruch und Wirklichkeit“ zu referieren. An der Tagung nahmen neben Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn auch zahlreiche weitere hochkarätige Fachleute teil.

Ihr Ansprechpartner*in bei Rassek & Partner mbB

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